AGB
Annullierung der Anmeldung
Bei Rückzug der Anmeldung bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erhebt die Fachhochschule eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 300.--. Danach bzw. bei Nichterscheinen berechnet die Fachhochschule die Kosten für einen Zertifikatskurs, sofern kein/e Ersatzteilnehmer/in gefunden werden kann. Kann ein/e Ersatzteilnehmer/in gefunden werden, wird einzig eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 300.-- erhoben.
Absage / Verschiebung von Veranstaltungen
Bei zu wenigen Anmeldungen behält sich die Fachhochschule das Recht vor, die betreffende Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen. Die Angemeldeten werden sofort nach dem Beschluss informiert und die bereits einbezahlten Kurskosten werden vollständig zurückerstattet.
Studiengebühren
Die Studiengebühren werden semesterweise in Rechnung gestellt. Mit der vollumfänglichen und fristgerechten Bezahlung des Studiengeldes erwirken die Studierenden das Recht, an den einzelnen Veranstaltungen des MAS teilzunehmen.
Teilnahme an den Veranstaltungen
Fallen einzelne Veranstaltungsteile (z.B. infolge Erkrankung von Dozierenden) aus, dann bietet die Studienleitung frühzeitig Ersatztermine mit einem gleichwertigen Angebot an. Es lassen sich keine finanziellen Ansprüche gegenüber der Fachhochschule ableiten. Bei gravierenden Verstössen gegen vorhandene Regelungen und Weisungen der Fachhochschule kann die Studienleitung in Rücksprache mit der Direktion Teilnehmende ausschliessen. Aus der Nichtteilnahme an einzelnen Veranstaltungen lassen sich keine finanziellen Ansprüche gegenüber der Fachhochschule ableiten.
Abbruch des Studiums
Wer das MAS vorzeitig abbricht, schuldet die Gebühr für den angefangenen Zertifikatskurs. Auf begründetes Gesuch hin kann die Studienleitung bei aussergewöhnlichen unverschuldeten Härtefällen (zum Beispiel bei schwerer Krankheit) die Kosten teilweise erlassen.
Unterbruch des Studiums
Das MAS kann unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt beendet werden. Die maximale Studiendauer ist auf vier Jahre beschränkt.

