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Aufnahmebedingungen

Aufnahmebedingungen

Zur Aufnahme eines Bachelorstudiums sind berechtigt:

  • Absolventinnen und Absolventen einer Berufsmaturität in Verbindung mit einer beruflichen Grundausbildung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf.
  • Absolventinnen und Absolventen einer gymnasialen Maturität und einem einjährigen Praktikum in einem mit der Studienrichtung verwandten Beruf. Immer mehr Gymnasiastinnen und Gymnasiasten entscheiden sich für ein Studium an einer Fachhochschule. Durch die Projektarbeiten, die auch an den HSR-Instituten verfasst werden können, sind die Studierenden nahe an der Praxis. Der Bachelor-Abschluss, der nach drei Jahren erworben werden kann, ermöglicht den direkten Einstieg in die Berufspraxis.
  • Absolventinnen und Absolventen einer Fachmaturität mit entsprechendem Praktikum für die gewünschte Studienrichtung.

Interessentinnen und Interessenten mit einer anderen Vorbildung wenden sich bitte an die Hochschuldienste, um die Aufnahmebedingungen zu klären.  
Auskunft zum Praktikum erteilen ebenfalls die Hochschuldienste. Die HSR bietet eigene Praktikumsstellen an und/oder hilft nach erfolgter Studienanmeldung bei der Suche einer Praktikumsstelle.

Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Matura müssen vor Studienbeginn ein einjähriges Praktikum in einem mit der Studienrichtung verwandten Beruf absolvieren. Die HSR bietet eigene Praktikumsstellen an oder hilft nach erfolgter Studienanmeldung bei Bedarf bei der Suche. Auskunft zu den Aufnahmebedingungen erteilen Ihnen die Hochschuldienste.

Beratung

Bei den Hochschuldiensten kann angefragt werden, ob Ihr Beruf ohne weitere Praktika zugelassen ist.

 
 
 

Wir beraten Sie gerne

Hochschuldienste
T +41 (0)55 222 41 11
office(at)hsr.ch