Aufnahmebedingungen
Nach einer Berufslehre
Zur prüfungsfreien Aufnahme zum Bachelor-Studium berechtigt sind Studierende aus allen Kantonen, die eine Berufsmaturität in Verbindung mit einer beruflichen Grundausbildung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf haben.
Wurde die berufliche Grundausbildung in einem der Studienrichtung fremden Beruf absolviert, ist ein einjähriges Praktikum nötig. Die HSR hilft bei Bedarf bei der Suche nach einer Praktikumsstelle.
Nach dem Gymi
Immer mehr Gymnasiastinnen und Gymnasiasten entscheiden sich für ein Studium an einer Fachhochschule. Durch die Projektarbeiten, die auch an den HSR-Instituten verfasst werden können, sind die Studierenden nahe an der Praxis. Mit dem Bachelor- Abschluss, der nach drei Jahren erworben werden kann, können sie direkt in die Berufspraxis einsteigen. Wer will, kann an das Bachelor-Studium ein Master-Studium anschliessen und seine fachlichen und wissenschaftlichen Kompetenzen in einem bestimmten Gebiet vertiefen.
Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Matura müssen vor Studienbeginn ein einjähriges Praktikum in einem mit der Studienrichtung verwandten Beruf absolvieren. Die HSR bietet eigene Praktikumsstellen an oder hilft nach erfolgter Studienanmeldung bei Bedarf bei der Suche. Auskunft zu den Aufnahmebedingungen erteilen Ihnen die Hochschuldienste.
Beratung
Bei den Hochschuldiensten kann angefragt werden, ob Ihr Beruf ohne weitere Praktika zugelassen ist.


